ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) soll das Vertragsverhältnis zwischen der Avocado Productions GmbH und dem Kunden geregelt werden.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Die vorliegenden AGB sind integrierender Bestandteil eines Werkvertrages zur Herstellung eines audiovisuellen Werkes zwischen dem Werkbesteller (nachfolgend "Kunde" genannt) und der produzierenden Gesellschaft (nachfolgend "Avocado Productions GmbH" bzw. "Avocado360" genannt). Diese AGB sind auf die Herstellung aller audiovisuellen Werke, welche Avocado Productions GmbH für den Kunden herstellt, anwendbar, auch wenn dies im Einzelfall nicht immer explizit erwähnt wird.
1.2 Definitionen:
- a) audiovisuelles Werk: Der Ausdruck "audiovisuelles Werk", umgangssprachlich auch "Auftragsproduktion" genannt, bezeichnet das Ergebnis einer von Avocado Productions GmbH für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
- b) Avocado Productions GmbH: Die für das audiovisuelle Werk beauftragte Gesellschaft ist Avocado Productions GmbH (nachfolgend Avocado360 genannt).
- c) Kunde: Der "Kunde" ist die natürliche oder juristische Person, welche das audiovisuelle Werk bei Avocado360 bestellt. Der Begriff "Kunde" bezieht sich in diesen AGB auf Personen beider Geschlechter.
2. GELTUNGSBEREICH
2.1 Der Werkvertrag setzt sich aus einem individuellen Vertrag sowie den vorliegenden AGB zusammen. Der Werkvertrag wird durch Annahme der Offerte/des Kostenvoranschlags durch den Kunden, durch eine sonstige Bestätigung durch den Kunden, eine Vereinbarung mit dem Kunden oder formlos durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Avocado360 durch den Kunden abgeschlossen. Die Offerte seitens Avocado360 basiert in der Regel auf einem durch den Kunden oder in dessen Auftrag schriftlichen oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) erstellten Produktionsbriefing und enthält Werkpreis, Werkbeschreibung (evtl. Storyboard), vereinbarte Nutzung (Medien, Gebiet, Dauer) und im Werkpreis enthaltenen Abgeltungen für Rechte, Sprach-/Bildversionen, Format des Bild- und Tonträgers, die wichtigsten Produktionsdaten, den Ablieferungstermin sowie die weiteren kundenseitigen Anforderungen. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte stillschweigend als anerkannt. Avocado360 kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Relevant ist die zum Zeitpunkt der Vereinbarung aktuelle Version. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) durch Avocado360 anerkannt werden. Enthalten der individuelle Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des individuellen Vertrags denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des individuellen Vertrags unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB. Für Vertragsbeziehungen mit Avocado360 gelten ausschließlich die vorliegenden AGB von Avocado360. Stehen diese AGB in Widerspruch zu Bedingungen des Kunden, der mit Avocado360 in Geschäftsbeziehung tritt, so gehen die AGB von Avocado360 vor, auch wenn Avocado360 den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder diese eine Prioritätsklausel enthalten sollten.
2.2 Sofern der Kunde durch eine Agentur vertreten wird, haften Kunde und Agentur solidarisch für die Erfüllung des Werkvertrages, bis die Agentur eine entsprechende, den Werkvertrag vollumfänglich abdeckende Vollmacht des Kunden vorlegt oder bis der Kunde den Werkvertrag rechtsgültig in eigenem Namen unterzeichnet hat.
3. HERSTELLUNG UND ABLIEFERUNG
3.1 Avocado360 stellt das Werk gestützt auf die im Werkvertrag vereinbarten Vorgaben und basierend auf der genehmigten Gestaltungsgrundlage einschließlich vereinbarter gestalterischer und technischer Modifikationen her.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Avocado360 nicht garantieren kann, dass allfällige im Werk enthaltene Softwarekomponenten (z.B. in Multimediaproduktionen, im Internet oder auf Datenträgern) auf allen Plattformen ohne Unterbrechung und Fehler funktionieren werden.
3.2 Zur Angleichung der Erwartungen von Kunde und Avocado360 werden für bestimmte Arbeitsphasen (z.B. PPM, Bildschnitt, Tonmischung etc.) Zwischenpräsentationen im Sinne von Zwischenabnahmen, auch Iterationsschleifen genannt, durchgeführt. Vereinbarungen, welche die Parteien aufgrund solcher Iterationsschleifen treffen, sind für die Weiterbearbeitung verbindlich.
3.3 Die im ursprünglichen Produktionsbriefing festgelegten Rahmenbedingungen können im Verlauf der Arbeit in Protokollen im gegenseitigen Einvernehmen weiter detailliert werden. Solche Protokolle bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich den Umständen entsprechend an der Produktion mitzuwirken und erforderliche Mitwirkungshandlungen bzw. Ressourcen (Requisiten, Geräte, Produkte, Daten, Informationen, Termine, Organisation etc.) rechtzeitig zu erledigen bzw. zur Verfügung zu stellen. Bei einer Verzögerung der Produktion durch mangelnde Mitwirkung des Kunden, kann Avocado360 jederzeit eine Vorauszahlung / Teilzahlung von bis zu 50% des Gesamtpreises verlangen.
3.5 Avocado360 verpflichtet sich, Überarbeitungs- oder Änderungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, soweit dies für Avocado360 zumutbar ist und die gewünschten Änderungen sich innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen halten. Erweiterungen, Modifikationen und Änderungen, welche über den ursprünglich vereinbarten Werkumfang hinausgehen und/oder Zusatzaufwand verursachen, führen zu entsprechenden Erhöhungen des Werkpreises und eventuell zu Terminanpassungen.
3.6 Erleidet die Produktion eine Verzögerung, welche Avocado360 weder vorhersehen noch beeinflussen konnte (insbesondere aber nicht abschließend Wetter, Betriebsstörungen bei Zulieferern, verspätete Lieferung von Produkten, Texten und anderen Unterlagen durch den Kunden usw.), so gilt die Lieferfrist als mindestens um die Dauer der hindernden Umstände verlängert. Avocado360 informiert den Kunden sofort bei Eintreten einer Verzögerung über deren Ausmaß und Konsequenzen (Verschiebung der Dreharbeiten, Mehrkosten etc.). Avocado360 ist für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages oder für Verzug als Folge der genannten Gründe nicht verantwortlich. Insbesondere berechtigt das Nichteinhalten des Liefertermins den Kunden diesfalls weder zu einer Werkpreisminderung noch zum Vertragsrücktritt oder zu Schadenersatzansprüchen.
3.7 Der Kunde kann die Annahme des Werkes nur verweigern, wenn dieses erhebliche Mängel aufweist oder wenn das Werk erheblich von den vereinbarten Rahmenbedingungen abweicht. In diesem Fall ist Avocado360 schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung anzusetzen, unter genauer Angabe der behaupteten Mängel. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.
3.8 Wird betreffend Lieferumfang nichts Abweichendes vereinbart, so besteht dieser aus dem fertigen Werk auf einem branchenüblichen, der geplanten Nutzung dienlichen Trägermedium oder es wird zum Download für den Kunden bereitgestellt. Der Kunde ist angehalten die Daten innerhalb von 7 Tagen herunterzuladen und zu sichern. Falls die Daten innerhalb der 7 Tage nicht heruntergeladen wurden, kann der Aufwand der erneuten Bereitstellung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Kosten für weitere Medien / Lieferformen (z.B. Festplatte, USB-Stick) werden zusätzlich verrechnet.
Der Kunde trägt beim Transport / Versand von Waren sämtliche Risiken (eine Transportversicherung ist Sache des Kunden). Für die Funktion im gewünschten Medium ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich.
Nicht zum Lieferumfang gehören Software, Steuerdaten, Quellcodes, Datensätze und Parameter (branchenüblicherweise "Offene Daten" genannt), welche von Avocado360 zur Herstellung des Werkes eingesetzt wurden.
3.9 Der Kunde hat das Recht, bei Avocado360 gegen Erstattung der Kosten und sofern dies technisch (noch) möglich ist, Sprachversionen sowie Änderungen und Ergänzungen des Werkes zu bestellen.
4. VERBINDLICHKEIT
4.1 Die Auftragsbestätigung ist verbindlich. Bei Abbruch oder Absage nach Vertragsabschluss seitens des Kunden aus Gründen, welche nicht Avocado Productions GmbH zu vertreten hat, besteht Anspruch auf Entschädigung des bereits geleisteten Aufwands respektive des entstandenen Schadens, mindestens aber auf 50% des Gesamtpreises (Mindestpauschale). Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes durch Avocado Productions GmbH bleibt vorbehalten.
4.2 Bei unzureichender Ressourcenverfügbarkeit (Requisiten, Geräte, Produkte, Daten, Informationen, Termine, Organisation etc.) seitens des Kunden ist Avocado Productions GmbH berechtigt, die Leistung nach eigenen Möglichkeiten und eigenem Ermessen auszuführen und dadurch entstandene eventuelle Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.3 Kann das Werk bzw. die Leistung oder ein wesentlicher Teil des Werks bzw. der Leistung von Avocado Productions GmbH aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand umgesetzt werden, ist Avocado Productions GmbH berechtigt, die Leistung/Produktion komplett einzustellen. Dabei hat der Kunde den geleisteten Aufwand und den entstandenen Schaden, mindestens 50% des Gesamtpreises (Mindestpauschale), zu entschädigen. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes durch Avocado Productions GmbH bleibt vorbehalten. Ein allfälliger Schaden, der dem Kunden in diesem Fall entsteht, hat dieser selbst zu tragen.
4.4 Kann das Werk aufgrund höherer Gewalt (unter dem Begriff höhere Gewalt wird ein unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis verstanden, welches von außen hereinbricht und nicht abgewendet werden kann; mit anderen Worten hängt das Ereignis nicht von menschlichem Verhalten ab und es fällt auch nicht in den Einflussbereich der Vertragsparteien; darunter fallen insbesondere aber nicht abschließend Epidemien, Pandemien, Unfälle, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Streiks, Arbeitsstreitigkeiten, Ausschließungen, Sabotage, Unruhen, Krieg oder Bürgerkrieg, Blockaden, Beschränkungen seitens von Regierungen oder Behörden usw.) nicht oder nicht zu den vereinbarten Konditionen fertiggestellt werden, kann Avocado Productions GmbH vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat Avocado Productions GmbH für die bereits geleistete Arbeit respektive die darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Kosten, zuzüglich Kosten von hinzugezogenen Dritten bzw. Hilfspersonen, zu entschädigen. Avocado Productions GmbH ist für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages oder für Verzug als Folge höherer Gewalt nicht verantwortlich. Insbesondere berechtigt die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages oder für Verzug als Folge höherer Gewalt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt.
5. AUSFALL
Fällt eine Person von Avocado Productions GmbH zum vereinbarten Termin kurzfristig aus (Krankheit/Unfall), organisiert Avocado Productions GmbH nach besten Möglichkeiten einen Ersatz.
6. VERGÜTUNG
6.1 Der im Vertrag festgelegte Werkpreis umfasst die Herstellung des Werkes durch Avocado Productions GmbH sowie die Abgeltung der dem Kunden vertraglich explizit eingeräumten Nutzungsrechte.
6.2 Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken. Der Stundenansatz (Honorar) der Mitarbeitenden von Avocado Productions GmbH versteht sich ohne MWST. Totalbeträge auf Offerten sind exklusive MWST berechnet, Rechnungen sind immer mit MWST berechnet. Kostenanzeigen auf Webseiten, Werbematerialien usw. sind unverbindlich. Das Angebot wird von Avocado Productions GmbH nach bestem Wissen und Gewissen berechnet. Die Konditionen für unvorhergesehenen oder außerordentlichen Aufwand können durch Avocado Productions GmbH neu verhandelt werden.
6.3 Im Werkpreis nicht inbegriffen sind:
- Kosten, die dem Kunden bei Aufnahmen in seinem Betrieb und/oder durch die Mitwirkung seiner Mitarbeiter entstehen;
- Kosten für die vom Kunden beigezogenen Dritten (z.B. Agenturen);
- vom Kunden gewünschte oder akzeptierte Änderungen oder Abweichungen von den festgelegten Bedingungen des Werkvertrages, die zusätzliche Kosten verursachen;
- Gebühren für durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Rechte für Herstellung und Nutzung des Werkes.
6.4 Besondere Risiken / Spezialwünsche (z.B. Wetterbedingungen, Aufnahme mit Tieren/Kindern) können zu nicht im Werkpreis enthaltenen Mehrkosten führen, welche durch den Kunden zu tragen sind.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Die Bezahlung des Werkes erfolgt auf Rechnung. Sofern nichts anderes mit dem Kunden abgesprochen ist, gelten bei Produktionskosten (bis CHF 10'000.-) folgende Zahlungsbedingungen:
- 50% der Gesamtkosten sind bei der Auftragsbestätigung zu bezahlen.
- 50% der Gesamtkosten sind nach der Fertigstellung des Werkes zu bezahlen.
Bei Produktionskosten, die CHF 10'000.- übersteigen, können folgende Zahlungsbedingungen geltend gemacht werden:
- 50% der Gesamtkosten sind bei der Auftragsbestätigung zu bezahlen.
- 30% der Gesamtkosten sind während der Produktion des Werkes zu bezahlen.
- 20% der Gesamtkosten sind nach der Fertigstellung des Werkes zu bezahlen.
7.2 Vereinbarte Vorauszahlungen / Teilzahlungen sind verbindlich. Bei ausstehenden Zahlungen ist Avocado360 berechtigt, die Leistung bzw. die Herstellung des Werks zu unterbrechen oder komplett abzubrechen. Bei Unterbrechung oder Abbruch der Herstellung des Werks hat Avocado360 Anspruch auf Entschädigung des geleisteten Aufwands und des entstandenen Schadens, mindestens aber auf 50 % des vereinbarten Gesamtpreises (Mindestpauschale). Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes durch Avocado360 bleibt vorbehalten. Ein allfälliger Schaden, der dem Kunden in diesem Fall entsteht, hat dieser selbst zu tragen.
7.3 Ohne andere Vereinbarung wird das Werk mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. Bis zur kompletten Bezahlung bleibt ein Werk im vollständigen Eigentum von Avocado360 (der Kunde hat kein Nutzungsrecht).
7.4 Erfolgt eine Zahlung bei Fälligkeit nicht, gerät der Kunde ohne Mahnung direkt in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann Avocado360 Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Höhe der entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Spesen, die in Zusammenhang mit einem eventuellen Inkassoverfahren / Betreibungsverfahren entstehen.
8. MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Der Kunde hat ein Werk nach seiner Fertigstellung zu überprüfen. Allfällige Fehler sind in der letzten Iterationsschleife zu beanstanden. Beim Erhalt der Endversion (Master-Datei) gilt das Werk als genehmigt.
8.2 Leichte inhaltliche und stilistische Abweichungen gegenüber zugrundeliegenden Konzepten / Entwürfen gelten als absehbar und können nicht als Mangel geltend gemacht werden. Qualität und Quantität des Materials sind abhängig von den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten. Qualitative Minderungen aufgrund ungünstigen Lichts, schwierigen Wetterverhältnissen, Platz etc. können nicht beanstandet werden. Reklamationen bzw. Mängelrügen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Subjektive Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben und Masse können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein, soweit der Kunde hierzu keine exakten Anweisungen gegeben hat. Keine Gewähr übernimmt Avocado360 für die vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Materialien.
Avocado360 wird im Fall einer Mängelrüge das vorrangige Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht möglich oder schlägt sie fehl, steht dem Kunden bei erheblichen Mängeln die Wahl zwischen dem Recht auf Minderung oder Wandlung offen. Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Mängelhaftung von Avocado360 erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung von Avocado360 selbst oder durch Dritte Änderungen oder Nachbesserungsarbeiten am gelieferten Werk vornimmt.
9. GEFAHRTRAGUNG, HAFTUNG UND VERSICHERUNG
9.1 Die vertragliche und die außervertragliche Haftung (Art. 41 ff. OR) von Avocado360 werden hiermit innerhalb der gesetzlichen Schranken vollumfänglich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Gesellschaft einzig bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Avocado360 haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass er von Avocado360 vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Leistung bzw. des Werks beschränkt. Für Hilfspersonen haftet Avocado360 nicht. Jede weitergehende Haftung von Avocado360 für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Gesellschaft nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, und es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die aus Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen oder entgangenem Gewinn entstehen.
9.2 Avocado360 versichert das Risiko für die unter ihrer Kontrolle und Verantwortung stehenden Belange, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder sinnvoll erscheint, wie folgt:
- Gesetzlich erforderliche Versicherungen für sämtliche durch Avocado360 verpflichteten festen und freien Mitarbeiter;
- Betriebs-Haftpflichtversicherung. Schäden gedeckt bis CHF 5'000'000.00
Wenn der Kunde den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung (z.B. Bild-, Ton- und Datenträgerversicherung, Personenausfall- oder Wetterversicherung, Versicherung spezieller Requisiten) verlangt, muss er dies Avocado360 spätestens bei Vertragsabschluss mitteilen. Die Prämien sind vom Kunden zu tragen und werden zusammen mit dem Werkpreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
9.3 Der Kunde trägt das Risiko für die durch ihn direkt oder durch von ihm beauftragte Dritte (Agentur etc.) kontrollierten Belange oder Drehorte (z.B. Dreh im Betrieb des Kunden) sowie für die von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten, Produkte, Geräte, Daten, Informationen etc.
9.4 Mit der Ablieferung des Werkes geht das Risiko für das Werk auf den Kunden über, auch wenn das Master beim Produzenten oder einem Lieferanten (Labor, Postproduktionsbetrieb) gelagert wird.
10. RECHTE DRITTER / INHALTE
10.1 Avocado360 darf zur Vertragsausführung Dritte hinzuziehen und deren Leistung in eigenem Namen dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde wird vor dem Hinzuziehen von Dritten jeweils informiert.
10.2 Avocado360 erwirbt bei den durch sie beigezogenen Urhebern (Regisseur, Drehbuchautor) und Leistungsschutzberechtigten die für die vertragskonforme Verwendung des Werkes durch den Kunden erforderlichen Rechte auf Kosten des Kunden.
10.3 Die Rechte für die Verwendung von Musik, Archivmaterial, Drittwerken (Architektur, Designs etc.), Leistungen von Darstellern, Sprechern etc. sind gesondert (je nach dem direkt zwischen dem Kunden und dem berechtigten Dritten) zu regeln und abzugelten (Branchenüblich ist die Lizenzierung für 1 Jahr). Die Höhe der Entschädigungen ist abhängig von Einsatzart, Einsatzgebiet, Einsatzdauer und jeweiligen Mediabudgets. Sollte der Kunde die vertraglich vorgesehene Nutzung ausdehnen wollen, kann Avocado360 die zusätzlichen Rechte und deren Vergütung stellvertretend für den Kunden mit den Berechtigten verhandeln.
10.4 Avocado360 übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung,
- für die Gesetzeskonformität von Inhalten, die nicht durch Avocado360 entwickelt wurden;
- für die Verletzung von Drittrechten bei der unautorisierten Bearbeitung des Werkes durch den Kunden oder in seinem Auftrag;
- für Nutzungen, die über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehen;
- für Nutzungen im Internet, die vorher nicht explizit durch Avocado360 freigegeben wurden.
Der Kunde stellt Avocado360 von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten.
10.5 Allfällige Vergütungen seitens der Verwertungsgesellschaften stehen Avocado360 bzw. den beteiligten Urhebern und Interpreten zu.
10.6 Sollten die Parteien in Abweichung von den obenstehenden Bestimmungen betreffend die beschränkte Rechteeinräumung einen sogenannten "Buy-out" oder eine Klausel vereinbaren, die die Übertragung sämtlicher Rechte oder etwas Ähnliches vorsieht, ist hiermit jeweils nur die Einräumung sämtlicher durch Avocado360 bzw. deren Arbeitnehmer geschaffenen vertragsgegenständlichen Rechte gemeint. Die Rechte von im urheberrechtlichen Sinne zentralen Mitbeteiligten wie Regisseur, Drehbuchautor, Komponist, Schauspieler, Sprecher etc. sind immer explizit, d.h. unter Nennung von Namen und Funktion und Art der Rechteeinräumung (geografische Ausdehnung, Dauer, Nutzungsart etc.) zu regeln. Gleiches gilt betreffend Musik, Archivmaterial, Drittwerke (z.B. Architektur, Designs) etc.
11. GEISTIGES EIGENTUM / URHEBERRECHT
11.1 Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von Avocado360 an sämtlichen im Rahmen der Leistung von Avocado360 entstandenen Ergebnissen, Erzeugnissen und des Werks, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen von Präsentationen und Konzepten geäußerten Vorschlägen und Ideen sowie am erstellten Werk. Sämtliche Rechte an solchen Ergebnissen der Leistungen von Avocado360, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschließend an Erfindungen, Know-how sowie die Urheberrechte und sonstige immaterielle oder gewerbliche Schutzrechte, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschließlich des Rechts zur Anmeldung von Schutz- bzw. Immaterialgüterrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutz- bzw. Immaterialgüterrechten an Dritte, verbleiben exklusiv bei Avocado360. Die Nutzung solcher Rechte (insbesondere des geistigen Eigentums und der Urheberrechte) ist dem Kunden ohne anderweitige Vereinbarung mit Avocado360 bzw. Zustimmung von Avocado360 nicht gestattet.
Der Kunde darf das audiovisuelle Werk nur zum vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrags.
Sämtliche Rechte, die dem Kunden durch Avocado360 nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei Avocado360, insbesondere:
- a) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, Änderungen, Kürzungen und/oder Umstellungen vorzunehmen oder andere Versionen des Werkes oder Remakes, Prequels und Sequels herzustellen;
- b) das Recht auf Namensnennung des Kunden, der Urheber und Interpreten im Werk und in entsprechenden Publikationen;
- c) das Recht, das Werk anlässlich von Wettbewerben oder Festivals sowie für Eigenwerbung vorführen zu lassen oder sonst wie zu diesen Zwecken zu nutzen (Showreels, Internet etc.);
- d) die Rechte an Ideen und Konzepten, welche Avocado360 entwickelt hat, die jedoch nicht in das Werk eingeflossen sind. Diese dürfen von Avocado360 frei weiterverwendet werden. Kunde und Agentur dürfen von Avocado360 entwickelte und dem Kunden und/oder der Agentur präsentierte, jedoch nicht umgesetzte Ideen und Konzepte ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Avocado360 und ohne angemessene Entschädigung nicht verwenden;
- e) die Rechte an der für die Erstellung des Werkes geschaffenen oder sonst wie verwendeten Software, den Plug-ins, Scripts etc.
11.2 Ohne schriftliche Zustimmung durch Avocado360 darf das Material nicht verändert, verkauft oder an Dritte weitergegeben werden.
Die Konditionen für weitere Nutzungsrechte sind vertraglich (schriftlich) zu regeln. Die Verwendung des Rohmaterials für firmeninterne Zwecke (z.B. Weihnachtsessen) ist ohne Vereinbarung erlaubt und muss nicht geregelt werden.
11.3 Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit Avocado360 getroffenen Vereinbarung vom Werk Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung des audiovisuellen Werks zu überlassen.
11.4 Für den Fall einer widerrechtlichen bzw. gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßenden Nutzung schuldet der Kunde Avocado360 eine Konventionalstrafe von CHF 50'000 pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen bzw. gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßenden Nutzung nicht dahin und es kann weiterhin deren Beseitigung verlangt werden.
11.5 Alle im Verlauf des Projektes entstandenen Dateien (Konzepte, Rohdateien, Projektdateien, Entwürfe usw.) dürfen vom Auftraggeber nicht weiterverwendet werden. Avocado360 muss das genannte Material weder herausgeben, zeigen noch aufbewahren. Das Material von Avocado360 darf für andere Projekte verwendet werden.
11.6 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
12. AUFBEWAHRUNG
12.1 Das Eigentum an der Kopiervorlage ("Master") sowie die Rechte am im Werk nicht verwendeten Bild- und Tonmaterial verbleiben bei Avocado360.
12.2 Abgeschlossene digitale Werke werden von Avocado360 mindestens ein Jahr lang archiviert. Der Kunde ist selbst verantwortlich für ein Datenbackup seiner Bilder und Videos.
12.3 Speziell hergestellte Requisiten, Zeichnungen, Dateien etc. werden nur auf Wunsch und Kosten des Kunden aufbewahrt. Entgegengesetzte Weisungen vorbehalten ist Avocado360 berechtigt, oben erwähnte Materialien nach Abnahme des Werkes zu vernichten.
13. EIGENWERBUNG
Entgegengesetzte Weisungen vorbehalten darf Avocado360 alle erstellten Werke zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden. Sämtliche Arbeiten dürfen von Avocado360 in allen Medien öffentlich präsentiert werden (auch in veränderter Form). Über das Tätigsein für den Kunden darf berichtet werden. Der Kunde kann jedoch jederzeit Avocado360 schriftlich oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) informieren, wenn sie über die Zusammenarbeit Stillschweigen bewahren soll.
14. DATENSCHUTZ
Die Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nur so weit an Dritte (Partner) weitergegeben wie es für die Leistungserbringung erforderlich ist. Eine weitere Ausnahme bildet hier die in Punkt 13 aufgeführte Publikation im Rahmen der Eigenwerbung.
15. VERTRAULICHKEIT
Avocado360 unterstellt sich der Schweige- und Sorgfaltspflicht für alle ihr im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Werk zugänglichen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Objekte, soweit im Vertrag oder den vorliegenden AGB nichts Anderes geregelt ist.
16. DIVERSE BESTIMMUNGEN
16.1 Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen einer Partei berechtigt die andere Partei zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag.
16.2 Mit Erhalt und Kenntnisnahme der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde, alle Seiten der AGB sorgfältig gelesen und verstanden zu haben. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Abmachungen zwischen dem Kunden und Avocado360 müssen schriftlich oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) vereinbart werden.
17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Avocado360 ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Avocado360 ist der Geschäftssitz von Avocado360 und somit Luzern (LU).
Avocado Productions GmbH, Luzern, 01.01.2023