Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Avocado Productions GmbH, 

Luzerne

info@avocado360.com 

www.avocado360.com
 
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
 

Für Video/Foto Virtual Reality Produktionen von Avocado360 (Avocado Productions GmbH)

Stand: 01.01.2025

 
1. Geltungsbereich und Vertragspartner

 

Die Avocado Productions GmbH (nachfolgend „Avocado360“ genannt) erstellt 360° Virtual Reality (VR) Produktionen

für Kunden (natürliche oder juristische Personen). Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Avocado360 und dem

Kunden und gelten für alle Bestellungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Individuelle Vertragsbestimmungen haben Vorrang

wenn sie von diesen AGB abweichen.

 
2. Vertragsschluss

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

• Annahme des Angebots/Kostenvoranschlags durch den Kunden,

• schriftliche oder elektronische Bestätigung der Bestellung,

• oder indem Sie die Dienste von Avocado360 nutzen.

Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass sie nochmals vereinbart werden. Avocado360 wird den Kunden über

Änderungen der AGB gelten für künftige Verträge ab dem Änderungsdatum.

 
3. Umfang der Leistung und Mitwirkungspflichten
 

3.1 Leistungen von Avocado360

Avocado360 erstellt VR-Produktionen nach den im Vertrag festgelegten Vorgaben (z.B. Storyboard,

Nutzungsszenarien, Medien, Bereiche und Nutzungsdauer). Zwischenpräsentationen (Iterationsschleifen) dienen zur

Abstimmung mit dem Kunden.

 

3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle notwendigen Materialien, Informationen und Ressourcen (z. B. Drehorte, Requisiten,

technische Ausrüstung) rechtzeitig. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung können zu verlängerten Lieferzeiten führen und

zusätzliche Kosten.

3.3 Änderungen und Erweiterungen

Jede vom Kunden gewünschte Änderung des ursprünglichen Vertrags führt zu zusätzlichen Kosten und kann

den Liefertermin beeinflussen.

3.4 Unvorhergesehene Verzögerungen

Verzögerungen außerhalb der Kontrolle von Avocado360 (z. B. Wetter, technische Ausfälle, verspätete Materiallieferung) verlängern die

Lieferzeit entsprechend. Avocado360 wird den Kunden über derartige Verzögerungen unverzüglich informieren.

3.5 Lieferung

Das Werk wird auf einem branchenüblichen Datenträger oder als Download bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet,

Laden Sie die Daten innerhalb von 7 Tagen herunter und speichern Sie sie. Für die Bereitstellung nachträglich können zusätzliche Kosten anfallen.

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4. Zahlungsbedingungen

 

4.1 Preisaufteilung für Bestellungen bis CHF 10'000 brutto

• 60 % der vereinbarten Kosten müssen bei Auftragsbestätigung bezahlt werden.

• Der Restbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten, spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

 

4.2 Preisaufteilung bei Bestellungen über CHF 10'000 brutto

• 50 % der vereinbarten Kosten müssen bei Auftragsbestätigung bezahlt werden.

• 30 % der Kosten werden bei der Produktion fällig (nach entsprechender Benachrichtigung von Avocado360).

• 20 % der Kosten sind nach Abschluss der Arbeiten zu zahlen, spätestens 30 Tage nach

Fakturierung.

 

4.3 Verzug

Avocado360 hat Anspruch auf Verzugszinsen, Mahngebühren und sonstige Kosten im Falle eines Zahlungsverzugs. Im

Darüber hinaus kann die Produktion unterbrochen oder eingestellt werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, mindestens 50% von

den vereinbarten Gesamtpreis. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Werk Eigentum von Avocado360 und der

dem Kunden steht kein Nutzungsrecht zu.

 
5. Rechte und Nutzung

 

5.1 Urheber- und Nutzungsrechte

Avocado360 bleibt Inhaber der Urheberrechte an allen erstellten Inhalten. Der Kunde erhält eine einfache

Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zweck, Zeitraum und Umfang (z. B. Medienkanäle,

geografisches Gebiet).

5.2 Verarbeitung und Weitergabe

Das Werk darf ohne schriftliche Zustimmung von Avocado360 weder bearbeitet noch verkauft oder an Dritte weitergegeben werden.

5.3 Vertragsstrafe

Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung schuldet der Kunde Avocado360 eine Konventionalstrafe von CHF 50'000 pro

Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt Avocado360 vorbehalten.

 
6. Mängel und Gewährleistung

 

6.1 Prüfung und Abnahme

Der Kunde muss die Arbeiten nach Fertigstellung abschließen. Reklamationen sind nur in der letzten Überarbeitungsphase zulässig. Nach

Mit der Abnahme (Masterdatei) gilt die Arbeit als genehmigt und spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.

6.2 Künstlerische Gestaltung

Subjektive Beurteilungen künstlerischer Merkmale (z. B. Stil, Farben) sind kein Grund für Reklamationen, es sei denn

genaue Anweisungen wurden im Voraus gegeben.

6.3 Nacharbeit

Bei berechtigten Beanstandungen hat Avocado360 Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schadensersatzansprüche sind

ausdrücklich ausgeschlossen.

 
7. Haftung

 

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www.avocado360.com

Avocado360 haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für direkte Schäden bis maximal

den Werkpreis. Für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn oder Produktionsausfall) wird keine Haftung übernommen.

 
8. Archivierung

 

Avocado360 archiviert die fertige Arbeit standardmäßig für mindestens ein Jahr. Der Kunde ist jedoch

für die Sicherung ihrer eigenen Daten verantwortlich. Auf Anfrage bietet Avocado360 eine erweiterte Archivierung gegen Gebühr an. Unbenutzte Rohdaten

Das Material bleibt Eigentum von Avocado360 und kann für andere Projekte verwendet werden.

 

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

 

9.1 Datenschutz

Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies zur Erfüllung der

Vertrag.

9.2 Vertraulichkeit

Avocado360 unterliegt der Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich aller Informationen und Materialien

vom Kunden im Zuge der Produktion bereitgestellt.

 
10. Eigenwerbung

 

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, darf Avocado360 die erstellten Arbeiten für eigene Werbezwecke verwenden (zB

Für Showreels, Präsentationen, Websites). Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.

 
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.

Avocado Productions GmbH, Luzern, 01.01.2025

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